Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils, hier ausreichend bei: Hervorragend + und 2 Besoldungsstufen höherwertiger Tätigkeit, fehlende Heranziehung des Leistungskriteriums vorherige dienstliche Beurteilung und unmittelbar auf ein Hilfskriterium gestützte Auswahlentscheidung, hier rechtswidrig