Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Reinigungsgerät für die Reinigung von Rohrleitungen” – zur Patentfähigkeit – Neuheit – erfinderische Tätigkeit – Patent sind keinerlei Angaben zu entnehmen, worin der besondere Vorteil der speziellen Lösung liegt – kein Ausschluss der Patentfähigkeit