Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie des Grundrechts auf Freiheit der Person (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch gerichtliche Verweigerung einer Geldentschädigung wegen insgesamt unrechtmäßiger polizeilicher Ingewahrsamnahme Im Kontext einer Demonstration gegen einen Castor-Transport – richterliche Anordnung gem Art 104 Abs 2 GG unabhängig von Antrag, Beschwerde oder Klage des Betroffenen – Gegenstandswertfestsetzung
(Revisionszulassung wegen einer greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung – Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung – Grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)