Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung subsidiären Schutzes, Folgeantrag mit dem Ziel der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (erfolglos)
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache – insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG