Berufung, Marke, Annahmeverzug, Kommission, Widerrufsfrist, Verwirkung, Verfahren, Rechtsmittel, Darlehen, Bank, Darlehensnehmer, Berufungsverfahren, Verletzung, Verbraucher, Urteil des EuGH, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg
Zulassung der Revision durch ein bayerisches Berufungsgericht: Nachholung der versehentlich unterbliebenen Entscheidung über das zuständige Revisionsgericht; Bindungswirkung des Berichtigungsbeschlusses