Beschluss zum Versorgungsausgleich: Hinreichend bestimmte Angabe des Ausgleichswerts als Zahlbetrag bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anteils der betrieblichen Altersversorgung
Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsnatur des prüfungsrechtlichen Überdenkungsverfahrens, keine Rechtsgrundlage für die Entscheidungsform des Verwaltungsakts bei der Frage des Austausches eines Prüfers im Überdenkungsverfahren