Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren – Unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung im Hinblick auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens – Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für Verfassungsbeschwerde nach Beendigung des Ausgangsverfahrens