Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz – hier: erstinstanzliche Entscheidung in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit 18 Jahre nach Einleitung des Verfahrens – unzureichende Verfahrensförderung bei ca. zweijährigem Verfahrensstillstand – Gegenstandswertfestsetzung auf 50.000 Euro
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Gutachtenauftrag bzw ergänzende gutachtliche Stellungnahme – Erstellung nicht durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen sondern durch dessen kommissarischen Nachfolger