Sexueller Missbrauch von Kindern: Begriff der erheblichen sexualbezogenen Handlung; Abgrenzung zu unbedeutenden Berührungen des bekleideten Geschlechtsteils
Sexuelle Nötigung: Erheblichkeit sexueller Handlungen; Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung über einen längeren Zeitraum; Berücksichtigung der Schaffung eines “Klimas sexueller Übergriffigkeit”