Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Sozialdatenschutz – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Eingliederungsleistungen – Vermittlungsvorschlag – Bekanntgabe Name und Anschrift des Leistungsempfängers an potentiellen Arbeitgeber – Überprüfung der Bewerbung durch Nachfrage beim Arbeitgeber
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG