Zur Reichweite des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG), wenn und soweit die gerichtliche Kontrolle an Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes stößt – sowie zur gesetzgeberischen Pflicht zur zumindest untergesetzlichen Maßstabsbildung bei fachwissenschaftlichem “Erkenntnisvakuum”
Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 – aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand: wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats oder BK-Merkblatt und Fachliteratur – keine Erschütterung durch einzelne Gegenstimmen oder Mindermeinung – typisches Krankheitsbild: eindeutige Beziehung zwischen Lokalisation des einwirkenden Drucks und dem anatomisch zuzuordnenden klinisch-neurologischen Befund – Bejahung der naturwissenschaftlichen Kausalität im Einzelfall – Druckschädigung der Nerven – Pflücktätigkeit eines Obstbauers über mehrere Jahrzehnte