Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Prozessunfähigkeit eines Beteiligten – Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters – keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens – absoluter Revisionsgrund
Nichtannahmebeschluss: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht zur Geltendmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes nach Fristversäumung (§ 93 Abs 1, Abs 2 BVerfGG) nicht aus