Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis:, Überlagerung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 6 AufenthG durch ein später erlassenes, länger befristetes, bestandskräftiges Einreise- und Aufenthaltsverbots gem. § 11 Abs. 1 AufenthG auf Grund einer Ausweisung
Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache – kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch bloßen Ablauf der Monatsfrist des § 885a Abs 4 ZPO, wenn der Räumungsschuldner seine beweglichen Sachen vom Räumungsgläubiger abgefordert hat
Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache – kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch bloßen Ablauf der Monatsfrist des § 885a Abs 4 ZPO, wenn der Räumungsschuldner seine beweglichen Sachen vom Räumungsgläubiger abgefordert hat