Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht – Ruhen des Verfahrens – Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern – Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers – Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen die Tatsachenwürdigung durch das FG
Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht – Ruhen des Verfahrens – Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern – Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers – Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen die Tatsachenwürdigung durch das FG