Keine Kürzung des Erstattungsanspruchs nach § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII um auf angerechnete Einnahmen des Ehegatten der Tagespflegeperson zurückzuführende Anteile an den Versicherungsbeiträgen
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger – Umfang der Kostenerstattung – Anwendbarkeit des § 110 Abs 2 SGB 12)