Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Rückübertragungspflicht für den Fall der Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für die Veräußerung eines staatlich verwalteten Grundstücks; Wiederaufleben der Rückübereignungspflicht bei Rückerwerb des Grundstücks nach dessen Weiterveräußerung