Markenbeschwerdeverfahren – “Wellslim/Well & Slim” – kein Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke – Widerspruchsmarke muss stetig und mit stabilem Erscheinungsbild auf dem Markt präsent sein
(Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen – Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG – Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht)
Markenbeschwerdeverfahren – “SPRINT (IR-Marke/Wort-Bild-Marke)/SPRINT” – Zurückweisung der Beschwerde aufgrund fehlender Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung