(Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften – keine Betriebsausgabenfiktion gemäß § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ohne inländische Betriebsstätte)
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen – Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers am Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung – Steuerfreiheit – Beitragsfreiheit