(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
Herkunftsland: Tansania, Abschiebungsandrohung nach Italien, Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts an den EuGH vom 27. Juni 2017 zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen (1 C 26.16)