Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: Zeitpunkt der Anrufung; Vornahme von zwei Verfahrensschritten; Anschriftenangabe zur Bewirkung der Klagezustellung; Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter des Beklagten
(Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.08.2016 V R 19/15)