Markenbeschwerdeverfahren – „Aus Akten werden Fakten“ – von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch – zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung ist der Werbespruch zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden – keine Markenschutzfähigkeit – keine Unterscheidungskraft – Zulassung der Rechtsbeschwerde: auf welchen Zeitpunkt ist für die Feststellung absoluter Schutzhindernisse abzustellen?
Markenbeschwerdeverfahren – „Fakten statt Akten“ – von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch – zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung ist der Werbespruch zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden – keine Markenschutzfähigkeit – keine Unterscheidungskraft – Zulassung der Rechtsbeschwerde: auf welchen Zeitpunkt ist für die Feststellung absoluter Schutzhindernisse abzustellen?
Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Abgrenzung zwischen Funktionsarzneimitteln und Medizinprodukten; rechtliche Einordnung eines Darmreinigungspräparates
(Rechtsbegriff des „Rechts der Europäischen Gemeinschaften“ in § 1 Abs. 1 Satz 2 AO – Wirkungen von Unionsrichtlinien auf nationales Recht – Anwendbarkeit von §§ 172 ff. AO)