Asyl Nigeria, In Deutschland geborenes minderjähriges lediges Kind, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an die Mutter, Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt, Unterbringung bei Pflegeeltern, Keine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Mutter und Kind, Kein von der stammberechtigten Person abgeleiteter Familien-Flüchtlingsschutz nach § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG ohne das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der stammberechtigten Person, Richtlinienkonforme Auslegung von § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG
Bei einer in Griechenland anerkannt schutzberechtigten, im Rahmen der Rückkehrprognose als alleinstehend zu betrachtenden, 23-jährigen, gesunden, formal überdurchschnittlich qualifizierten Frau, der bislang jedoch jede praktische Arbeitserfahrung fehlt und die noch nie allein, sondern nur im Familienverbund gelebt hat sowie nach dem Eindruck des Gerichts nicht die notwendige robuste Eigeninitiative in Griechenland wird entfalten können, droht derzeit und unter Berücksichtigung der immer noch kritischen Arbeitsmarksituation bei Rückkehr dorthin eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK; die Arbeitsmarktchancen für Frauen in Griechenland sind schlechter als für Männer; in informellen Unterkünften und wilden Camps besteht für alleinstehende Frauen eine erhöhte Gefahr von (sexuellen) Übergriffen.
Beamter, ergänzende Versorgungsabfindung nach Wechsel zur Europäischen, Kommission, modifizierende Anwendung des Art. 99a BayBeamtVG aufgrund der Rechtsprechung des EuGH im Fall, Pöpperl, 15%-Abschlag europarechtswidrig, bei der Berechnung der Lebenserwartung sind die Sterbetafeln für Frauen zugrunde zu legen, Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes sind bei den Vordienstzeiten zu berücksichtigen, ansonsten Beschränkung auf Vordienstzeiten, die als Beamter zurückgelegt wurden, mit Europarecht vereinbar
Unionsrechtliche Staatshaftung: Haftung der Bundesrepublik Deutschland im so genannten „Dieselskandal“ wegen fehlerhafter Erteilung einer Typgenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt und unzureichender Umsetzung einschlägiger europäischer Richtlinien in nationales Recht – Diesel-Skandal, Amtshaftung