Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der “Erforderlichkeit” der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO bei “Bagatellstreitigkeiten” – Festsetzung des Gegenstandswerts auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der “Erforderlichkeit” der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO auch bei “Bagatellstreitigkeiten”
Stattgebender Kammerbeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten fachgebietsfremden Tätigkeit verletzt betroffenen Facharzt in Berufsausübungsfreiheit – hier: geringfügiger Anteil fachgebietsfremder Operationen von jedenfalls weniger als 5 % – Unverhältnismäßigkeit wegen mangelnder Erforderlichkeit der Sanktionierung zur Erreichung des Gesetzeszwecks – keine Sanktionierung “systematischen” fachfremden Tätigwerdens unabhängig von dessen Umfang
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in einem Umgangsrechtsverfahren: Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage; Berücksichtigung der subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten; Grundsatz der Waffengleichheit