Gewerblicher Kfz-Mietvertrag: Wirksamkeit eines in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen vorgesehenen undifferenzierten Haftungsvorbehalts für den Fall grober Fahrlässigkeit
(Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten – Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO)