Markenbeschwerdeverfahren – “kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)” – Verfahrensmangel – inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Warenverzeichnis ist nicht im Ansatz erkennbar – Aufhebung der Entscheidung des DPMA – Zurückverweisung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr