Eintragungshindernis für das Vereinsregister: Verwaltung des Vereinsvermögens als alleiniger Vereinszweck mit möglicher Gewinnentnahme zu Gunsten der Vereinsmitglieder
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Dauer eines Umgangsverfahrens entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung – zudem vorliegend kein fortbestehendes Feststellungsinteresse – verfassungsrechtliche Maßstäbe geklärt – keine weiterbestehende Beeinträchtigung des Beschwerdeführers