(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 – III R 26/18; im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.03.2020 – III R 31/19 – Kindergeld; Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung)
Kindergeld; Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung