Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i.S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 – Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen
Zur gerichtlichen Geltendmachung der Kaufpreisforderung zum Erhalt eines energiesteuerrechtlichen Entlastungsanspruchs – Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde