(Urteilsaufhebung entsprechend § 127 FGO im NZB-Verfahren – richterliche Hinweis- und Protokollierungspflicht bei nicht vertretenem, fachunkundigem Kläger)
(Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich bekannt gewordenen Zinseinnahmen – Anforderungen an die Tatsachenfeststellung bei Hilfstatsachen – Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung)