(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 46/12 – Optionseinräumung auch bei wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (Optionshandel) kein Termingeschäft – Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung bei privaten Veräußerungsgeschäften – Sachliche Unbilligkeit der Erhebung eines Einkommensteueranspruchs)
(Feststellungsverjährung bei Abgabe einer formal “unrichtigen” Einkommensteuererklärung nach Aufforderung des Finanzamts – Folgen bei Nichtbeachtung der Hinweispflicht nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO)
Bestimmtheit der Zinsfestsetzung – Zusammenfassung mehrerer Zinsansprüche in einem Bescheid – Eigenständige Auslegung eines Zinsbescheids durch den BFH
(Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AOunlautere Mittel); Hemmung der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug