Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen – hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG – jedoch mangelndes Beruhen bei materieller Rechtmäßigkeit der Verlegungsentscheidung