Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG
Markenbeschwerdeverfahren – “INDEPENDENCE DAY” – zur Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis