(Festsetzungsfrist bei einer mehr als zehnjährigen Unterbrechung einer Außenprüfung – Keine Anwendung von Art. 6 Abs. 1 EMRK für steuerrechtliche Verfahren)
Erhebung von Grunderwerbsteuer bei Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft nach vorausgegangenem Grundstückserwerb vom Gesellschafter
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2014 II R 16/13 – Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit)