(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.9.2010 V R 57/09 – Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat – Dualismus der Korrektursysteme)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.9.2010 V R 57/09 – Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat – Dualismus der Korrektursysteme)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.9.2010 V R 57/09 – Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat – Dualismus der Korrektursysteme)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.09.2010 V R 57/09 – Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Dualismus der Korrektursysteme)
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens – Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines Veräußerungsgewinns