(Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht – Korrekturverfahren nach § 13 Abs. 4 InvStG 2004 a.F. – Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung i.S. von § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO – Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung)
Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei Übermittlung einer Selbstanzeige an die Finanzverwaltung ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten