Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 – III R 26/18; im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.03.2020 – III R 31/19 – Kindergeld; Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung)
Notwendige Beiladung der nicht klagenden Miterben bei einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer