Grundsätzliche Bedeutung: Ausländisches Recht und hinreichende Bezeichnung eines Steuerpflichtigen – Verfahrensfehler: Verstoß gegen die Aufklärungspflicht
Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids nicht stets geboten; keine Klagebefugnis der Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheide