Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten – hohe Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung schwerer Sexualstraftaten
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung gebietet keine sofortige Freilassung eines Sicherungsverwahrten – Überwiegen der mit einer Entlassung aus dem Maßregelvollzug verbundenen Gefahren im Hinblick auf das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit – hier: drohende Gefahr der erneuten Begehung schwerer Straftaten
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung gebietet keine sofortige Freilassung eines Sicherungsverwahrten – Überwiegen der mit einer Entlassung aus dem Maßregelvollzug verbundenen Gefahren im Hinblick auf das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit – hier: drohende Gefahr der erneuten Begehung schwerer Straftaten
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung verletzt Grundrechte des Betroffenen aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, wenn die Vollstreckung einer erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe droht – hier: Auslieferung in die Türkei zum Zweck der Strafverfolgung wegen Staatsschutzdelikten – Möglichkeit der Begnadigung nach türkischem Recht aufgrund tatbestandlicher Einschränkungen im Hinblick auf Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des GG unzureichend