(Antrag auf Investitionszulage für das Jahr des Investitionsabschlusses – Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b InvZulG 1999 als Grundlagenbescheid – Keine Hemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO – Objektive Klagehäufung – Anschaffungskosten und Herstellungskosten – Investitionszulage für geleistete Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder entstandene Teilherstellungskosten – Beachtung von Hinweisen in amtlichen Vordrucken)
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; grundbuchrechtlicher Vollzug der veränderten Nutzung von Gemeinschaftsflächen auf Grund langjähriger Duldung
Grundstücksüberlassungsvertrag: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe; Hinweispflichten des Berufungsgerichts vor Abänderung des Ersturteils infolge einer abweichenden Vertragsauslegung; Kündigungsrecht nach getrennter Veräußerung eines Flurstücks mit Gebäude und eines umliegenden Flurstücks an verschiedene Erwerber