Revision im Strafverfahren wegen Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Auslegung einer widersprüchlichen Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft mit Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Revisionsbeschränkung auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt und die unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; tatrichterliche Gefährlichkeitsprognose
Nichtannahmebeschluss: Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug, insb bei langdauernder Inhaftierung – hier: Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung bzgl Vollzugslockerungen nicht hinreichend substantiiert (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG nicht gerügt