Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftat: Heranziehung zulässigen Verteidigungsverhaltens zur Begründung von Hang und Gefährlichkeit; Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters
Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mittels nichtionisierender Strahlung (durch Anwendung von Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellen), Facharztvorbehalt (nur) in Verordnung, Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers im Bereich der Gefahrenabwehr