Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam – Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) durch unzureichende Abwägung und unhaltbarer Annahme einer konkreten Gefahr bei Anordnung der sofortigen Vollziehung des Entzugs der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung gem § 95 Abs 6 SGB 5 – hier: Unregelmäßigkeiten in Abrechnung eines Medizinischen Versorgungszentrums
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 12 Abs 1 GG durch das in § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (juris: LÖG BW) angeordnete zeitlich begrenzte Verbot des Alkoholverkaufs