Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug – hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer – Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG – Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes bei bloßer Kostenentscheidung weniger schwerwiegend
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch körperliche Durchsuchung gem § 64 Abs 3 JVollzG BW III (juris: Buch 3 § 64 Abs 3 JVollzGB BW 2009) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung – zudem Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch unbegründete Entscheidung über Rechtsbeschwerde (§ 119 Abs 3 StVollzG) unter Abweichung von der Rspr des BVerfG und des EGMR
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen verletzt Strafgefangenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG (Rechtsschutzgarantie) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
Nichtannahmebeschluss: Vollstreckbarkeit von Entscheidung der Strafvollstreckungskammer in Maßregelvollzugssachen – aufgrund der Neuregelung des § 120 StVollzG zum 01.06.2013 keine grundsätzliche Bedeutung – zudem keine Durchsetzungsannahme, da mit Blick auf Neuregelung keine zeitnähere günstige Entscheidung erlangt werden kann
Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug – hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bzgl Krankheitsbehandlung eines Strafgefangenen nicht geboten (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG), wenn der Betroffene die zwischenzeitlich angebotene Durchführung der Behandlung grundlos verweigert
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines Strafgefangenen gemeinsam mit einem rauchenden Mitgefangenen – Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung – Sachaufklärungspflicht der Fachgerichte bei Anhaltspunkten für gezielte Erledigungsmaßnahmen zur Vermeidung gerichtlicher Kontrolle