Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG (rechtliches Gehör) verleiht Prozessparteien Anspruch auf Äußerungsmöglichkeit zu Stellungnahmen der Gegenseite – Gehörsverletzung bei unterlassener gerichtlicher Übermittlung gegnerischen Parteivortrags – hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität
Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages: Nachforschungspflicht hinsichtlich der Versäumung der Ausschlussfrist für eine Klagebegründung im Wohnungseigentumsverfahren
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung eigener Rechte des Antragstellers bei unterlassener Anhörung der Gegenseite im zivilprozessualen eV-Verfahren (§§ 936, 922 Abs 3 ZPO) – Subsidiarität einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde bei offenem fachgerichtlichem Hauptsacherechtsweg