Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung unzulässig – mangelnde Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs bei anhängigem Widerspruchsverfahren und Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung – zudem Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit nicht dargelegt