Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren – Zwar voraussichtlich begründete Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG), jedoch fehlende Darlegung der Eilbedürftigkeit
Beschwerde in einem Designverfahren: Zurückweisung der Beschwerde trotz angekündigter Beschwerdebegründung; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einseitigem Gespräch zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts – Heizkörperdesign