Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises – hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein – keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung
Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG – Rechtliches Gehör – Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten – Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung