Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess – Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht geboten, wenn Gehörsverletzung bereits im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren gerügt und mit der Verfassungsbeschwerde kein neuer Gehörsverstoß geltend gemacht wird
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Einlegung einer offensichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde – Wiederholungsfall – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess – geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung