Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung von § 266 Abs 1 StGB unter Verschleifung des Nachteils- mit dem Pflichtwidrigkeitsmerkmal verletzt Analogieverbot – hier: Annahme eines Vermögensnachteils aufgrund pflichtwidriger Kreditaufnahme beachtet strafbegrenzende Funktion des Nachteilsmerkmals nur unzureichend – Gegenstandswertfestsetzung auf 6000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der von einer ehemaligen sachsen-anhaltinischen Gemeinde erhobenen normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bzgl Regelungen zur Gemeindegebietsreform – Subsidiarität gegenüber Rechtsschutz durch Landesverfassungsgericht – Fehlen einer rügefähigen Rechtsposition nach Auflösung und Eingemeindung – Rüge einer Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl nur durch Wahlberechtigte
Rechtsbeständigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Anspruch aus einem sich im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes bewegenden Rechtsverhältnis