Sozialgerichtsverfahren: Rechtsweg bei Streit über die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO zur Vorlage bei einem Kreditinstitut
Armenien, erfolglose Klage gegen ablehnenden Asylbescheid, Ausreise aufgrund von privaten Problemen, Gefäßerkrankungen, keine Abschiebungsverbote, Klägern aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Zugang zum Gebäude nicht möglich, keine Vertagung der mündlichen Verhandlung, keine persönliche Anhörung erforderlich, kein Aufklärungsmangel